Busbetrieb Baehr & Exner Schenefeld

Busbetrieb Baehr & Exner

AGB von Busbetrieb Baehr & Exner

1.) Abschluss des Vertrages

a) Mit der Anmeldung bieten Sie dem Busbetrieb Baehr & Exner den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, per Internetbuchung, mündlich oder fernmündlich geschehen. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch Busbetrieb Baehr & Exner zustande. Soweit der Anmelder erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er neben den anderen von ihm angemeldeten Personen für die Verpflichtungen aus dem Reisevertrag.

b) Weicht unsere Bestätigung von Ihrem Auftrag ab, so liegt in der Bestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 20 Tage gebunden sind. Nach Ablauf dieser Frist ohne schriftlichen Widerruf wird der neue Vertrag auch für Sie verbindlich.

2.) Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Bestätigung von Busbetrieb Baehr & Exner nach Ziffer 1.) maßgebend sowie die Leistungsbeschreibung im Angebot sowie in den Prospekten bzw. auf den Internetseiten von Busbetrieb Baehr & Exner, soweit in der Anmeldung hierauf Bezug genommen worden ist. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Busbetrieb Baehr & Exner.

3.) Leistungs- und Preisänderungen

a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Busbetrieb Baehr & Exner nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

b) Busbetrieb Baehr & Exner kann den vereinbarten Reisepreis erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Voraussetzung dafür ist, dass nach Vertragsabschluss nachweisbare und unvorhergesehene Kostenänderungen eingetreten sind. Im Einzelnen gilt dies für Preise von Bahnen, Reedereien, Fluggesellschaften und Hotels, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren oder sonstige öffentliche Abgaben und Wechselkursänderungen. Eine solche Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine Preisänderung wird Busbetrieb Baehr & Exner unverzüglich nach Kenntnisnahme des Preiserhöhungsgrundes mitteilen. Der Kunde ist im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % oder bei einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeldes vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. die Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

4.) Zahlung des Reisepreises

Die Reise wird im Anschluss an die Fahrt fällig.

Sollten einzelne Leistungsträger von Busbetrieb Baehr & Exner für die Durchführung der gebuchten Reise höhere Vorauszahlungen beanspruchen, so ist Busbetrieb Baehr & Exner berechtigt, diese weiter zu belasten. Bitte achten Sie auf Sondervereinbarungen.

5.) Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Busbetrieb Baehr & Exner. Der Rücktritt hat, um Unklarheiten zu vermeiden, schriftlich zu erfolgen.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Weist der Kunde nicht nach, dass Busbetrieb Baehr & Exner ein geringerer Schaden entstanden ist, so kann der Veranstalter entweder seinen Schaden konkret berechnen oder alternativ folgende pauschalen Rücktrittsgebühren pro Person verlangen: bis 6 Wochen vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
42 bis 29 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
28 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
20 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
ab dem 6 Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
am Abreisetag: 100 % des Reisepreises

Bitte achten Sie auf gesonderte Stornobedingungen in Ihrer Reisebestätigung, die die obige Regelung ersetzen.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn in der Person des Dritten liegende Gründe dem Eintritt entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für den Aufwand der durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Aufwand in Höhe von mindestens EURO 25,00 zu verlangen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

6.) Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Busbetrieb Baehr & Exner bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7.) Rücktritt und Kündigung durch Busbetrieb Baehr & Exner

Busbetrieb Baehr & Exner kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Busbetrieb Baehr & Exner nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kündigung kann durch jeden Mitarbeiter von Busbetrieb Baehr & Exner, aber auch durch solche Personen, derer sich Busbetrieb Baehr & Exner zur Erfüllung der Vertragspflichten bedient (Reiseleiter, Busfahrer) ausgesprochen werden. Kündigt Busbetrieb Baehr & Exner, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir rechnen den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, ab; einschl. der von uns den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

b) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Busbetrieb Baehr & Exner als auch der Kunde, den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Busbetrieb Baehr & Exner für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Busbetrieb Baehr & Exner verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

c) Wird bei einer Buchung und Bestätigung durch den Reiseveranstalter einer Gruppenreise eine (Mindest-) Teilnehmerzahl angegeben und diese vom Kunden nicht erreicht, ist der volle Reisepreis gleichwohl zu zahlen. Sollte die Gruppe aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von der Reise zurücktreten, kann der Reiseveranstalter die Entschädigung nach Ziffer 5 dieser Bedingungen verlangen.

d) Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn die Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese Reise bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8.) Haftung von Busbetrieb Baehr & Exner

a) Busbetrieb Baehr & Exner haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

– die gewissenhafte Reisevorbereitung;
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
– die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und
– ein Verschulden der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen
– Busbetrieb Baehr & Exner haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise. Unberührt bleiben Vermittlerpflichten.
Beruht der Mangel auf einem Umstand, den Busbetrieb Baehr & Exner zu vertreten hat, so kann der Kunde Schadenersatz verlangen.

9.) Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen und die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.

10.) Haftungsbeschränkungen

Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt – soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder – soweit Busbetrieb Baehr & Exner für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Busbetrieb Baehr & Exner aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Busbetrieb Baehr & Exner soweit nicht Personenschäden vorliegen bis maximal EURO 4.090,00. Liegt der Reisepreis über EURO 1.360,00, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Der Abschluss einer Versicherung, die das nicht übernommene Risiko abdeckt, wird ausdrücklich empfohlen.
Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden können, so kann sich Busbetrieb Baehr & Exner gegenüber dem Kunden auf diese Vorschrift berufen.
Busbetrieb Baehr & Exner haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Busvermittlung, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen, wenn wir lediglich als Vermittler von Reisen tätig werden und dies in der Reisebestätigung ausdrücklich unter Angabe des Veranstalters vermerkt ist.

11.)

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Busbetrieb Baehr & Exner geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Busbetrieb Baehr & Exner die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.

12.) Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Kenntnis und Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluss geändert worden sind.

13.) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung!

14.) Gerichtsstand

Klagen gegen Busbetrieb Baehr & Exner sind an dessen Sitz zu erheben. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von Busbetrieb Baehr & Exner.

15.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen